Mit Urteil vom 02.11.2016 (Az.: 10 AZR 596/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen. Der Kläger war bei der Beklagten zunächst als Krankenpfleger und nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit […]