Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber oder auch Kollegen einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin diskriminieren. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen. Durch Mobbing am Arbeitsplatz ebenso wie durch sexuelle Belästigung. Mittlerweile gibt es durchgreifenden gesetzlichen Schutz in Gestalt des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin sollte sich als Betroffener grundsätzlich beraten lassen, ob und ggf. auf welche Weise man gegen solche Diskriminierungen vorgehen kann. Es gibt die Möglichkeit eine Unterlassung durchzusetzen oder auch Schadensersatzansprüche zu realisieren.
Rat:
Bei Mobbing oder sonstigen diskriminierenden Maßnahmen den Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.