Unter das Fachgebiet Arbeitsrecht fallen alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im engeren und weiteren Sinn.
Arbeitsrecht allgemein
Mehrere zehntausend Fälle vor den deutschen Arbeitsgerichten und eine mindestens gleich hohe Zahl von außergerichtlichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern pro Kalenderjahr zeigen, wie hoch das Konfliktpotential im Arbeitsrecht ist. Eine Änderungskündigung oder Beendigungskündigung, eine Versetzung, eine Umsetzung, ein Vertretungsfall, die Rückforderung von Weihnachtsgeld, Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, Urlaubsgewährung oder Verweigerung von Urlaub, Erziehungsurlaub, das besondere Recht der Schwerbehinderten, die Besonderheiten bei Schwangerschaft oder bei Jugendlichen sind nur Stichworte von vielen. Dies ist nur eine kleine Aufzählung von arbeitsrechtlich besonders bedeutsamen Sachgebieten, indenen die Kanzlei tätig wird.
Auch das Arbeitsrecht ist in den letzten 20 Jahren immer komplizierter geworden. Internationale Arbeitsrechtsbeziehungen, Arbeitgeber im europäischen oder außereuropäischen Ausland, Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland, sind zunehmende Problemfelder. All dies zeigt auf, daß juristisch fundierter Beratungsbedarf im Arbeitsrecht besteht. Auch spricht heute der Europäische Gerichtshof häufiger das letzte Wort.
Eile ist angesagt
Oftmals sind kurze Fristen (Kündigungsschutzklage 3 Wochen) oder Verwirkungsfristen (3 Monate) in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen zu beachten.
Es ist Aufgabe des Fachanwalts für Arbeitsrecht durch den Dschungel des Arbeitsrechts zu führen.
Bereits seit 1987 ist RA Marwin H. Roth Fachanwalt für Arbeitsrecht, der jährlich erhebliche Fortbildung betreibt um sein Wissen auf dem neusten Stand zu halten.
Seither werden von ihm jährlich durchschnittlich 200 Arbeitsrechtsfälle außergerichtlich oder gerichtlich behandelt und bearbeitet. Mehr als 9000 Fälle bis Ende 2019 im Arbeitsrecht geben einen wertvollen Erfahrungsschatz.
Auf Erfahrung darf man Vertrauen
Hierbei vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Die beiderseitige Sicht der Dinge ist hierbei besonders hilfreich, weil viele Vorgehensweisen im Arbeitsrecht auch taktisch richtig gewählt werden müssen.
Wir treten bei sämtlichen Arbeitsgerichten der Bundesrepublik Deutschland, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auf.
Leitende Angestellte / Geschäftsführer
Zahlreich sind auch die von RA Marwin H. Roth bearbeiteten Fälle, in denen leitende Angestellte, Führungskräfte und angestellte Geschäftsführer im Konfliktfall oder beratend vertreten werden. Hier ist Erfahrung und Verhandlungskompetenz auf Augenhöhe gefragt.