Kein Rechtsgebiet ist einem so schnellen Wandel unterworfen wie das Steuerrecht. Die sich ständig ausdehnende Globalisierung, sich verändernde Geschäfts- bzw. Lebensgewohnheiten tun hierfür ihr Übriges.
Zum einen sind bei vielen unternehmerischen Entscheidungen und Dispositionen oftmals steuerliche Aspekte von zentraler Bedeutung. So kann schon die Wahl der Rechtsform erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Hier bedarf es einer frühzeitigen Beratung bzw. Planung.
Aber auch Privatpersonen haben öfters mit dem Steuerrecht zu tun, als gedacht. Jeder, der eine Steuererklärung abgibt, kann auf steuerrechtliche Fachkompetenz angewiesen sein; nämlich dann, wenn sich der Steuerpflichtige und das Finanzamt nicht einig sind, wie bestimmte Sachverhalte zu behandeln sind.
Oftmals ist dann zwar Eile geboten. Dennoch müssen auch diese Schritte sorgsam geprüft und überlegt werden. Das Steuerrecht ist derart komplex, dass dies nur ein hierauf spezialisierter Berater zu lösen vermag. Hierbei darf der Blick fürs Große und Ganze nicht verloren gehen.
Auch gibt es im Verhältnis Steuerberater zu seinem Klienten mitunter Sachverhalte zu prüfen, die für den „normalen“ Steuerberater zu komplex sind, weil er andere Schwerpunkte hat und auch kein Jurist ist.
Auch im Bereich des Erbrechts, das in unserer Kanzlei mit großem Sach- und Fachverstand und der langjährigen Erfahrung betreut wird, ergeben sich mannigfaltige Berührungspunkte zum Steuerrecht. Gerade die Regelung umfangreicher Nachlässe ist erst dann wirklich eine „runde Sache“, wenn sie auch steuerlich zu Ende gedacht ist. Manchmal hat auch der Erbe festzustellen, dass steuerliche Fehler aus der Vergangenheit des Erblassers ihn „einholen“.
Das Steuerrecht besteht natürlich noch aus vielen weiteren Punkten. Diese sind so facettenreich, dass es der Hilfe kompetenter Berater bedarf. Diese können gegebenenfalls auch mit anderen Berufsträgern wie z. B. Steuerberatern zusammenarbeiten. Hier ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten steuerliche Aspekte frühzeitig in die Überlegungen einbeziehen.
Herr Fachanwalt Marwin H. Roth bearbeitet mit seinem freien Mitarbeiter Herrn Friedhelm Gräßer auch Erbschaftsteuererklärungen oder Gestaltungen, die gemacht werden müssen sowie um die Regelungen, die vom Erblasser(in) noch nicht erledigten Einkommensteuerfragen in der Vergangenheit.