OLG München, Beschluss vom 11.12.2014, Az. 31 Wx 379/14: Kein Wille zur Ersatzberufung von Familienangehörigen der vorverstorbenen Ehefrau aufgrund guter verwandtschaftlicher Beziehungen zu diesen. Zur Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens, wenn die als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau vorverstorben ist. Allein aus dem Umstand, dass der Erblasser gute verwandtschaftliche Beziehungen zur Familie seiner Ehefrau, insbesondere den Geschwistern und […]
Verwirkung einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel: Nimmt ein Abkömmling, der zunächst seinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, bei Erlangung der Kenntnis von einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel von der Verfolgung seines Anspruchs umgehend Abstand, ist die Pflichtteilsstrafklausel nicht verwirkt. Quelle: www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&doc.id=KORE208602015&st=ent