Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 2.7.2018-19 W 27/18 klargestellt, dass der Auskunftsanspruch des §§ 2057 BGB innerhalb von drei Jahren ab Erlangung der Kenntnis verjährt, da auf diesen Anspruch die Regelverjährung gemäß § 195, 109 90 BGB anzuwenden ist. Das Gericht sah den Ausgleichsanspruch nach § 2057 BGB als Hilfsanspruch zu dem Ausgleichsansprüchen […]