Der BGH hat in einer neuen Entscheidung vom 10.07.2019 (IV ZB 22/18) einen Fall entschieden, bei dem der im Jahre 2016 verstorbene Erblasser 2009 mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag errichtete, indem er ebenso wie seine Ehefrau regelten, dass deutsches Erbrecht für beide Erbfälle zur Anwendung gelangen solle. Die Besonderheit war, dass der Ehemann italienischer Staatsbürger […]