Jeder, der am Geschäftsleben teilnimmt, wird die Situation zumindest nachfühlen können: die Ereignisse überschlagen sich und plötzlich sieht man sich Forderungen eines scheinbar starken Gegners ausgesetzt.
Nachdem der erste Schreck überwunden ist, sollte sich der Betroffene kompetenter anwaltlicher Hilfe bedienen, rät Rechtsanwalt Dominik M. Auer von der Kanzlei Roth | Rechtsanwälte in Saarbrücken.
Hierzu gibt er ein kleines Beispiel aus der anwaltlichen Praxis:
Ein bekanntes saarländisches Unternehmen – nennen wir es Goliath – und der Einzelhändler David haben lange Zeit vertrauensvoll zusammengearbeitet. Goliath hat die Bekanntheit und den guten Ruf Davids sehr gerne für sich in Anspruch genommen. David hat sich mit viel Enthusiasmus für Goliaths gute Geschäftsidee eingesetzt. So weit, so gut.
Irgendwann beendete man die Zusammenarbeit. Wie so oft wohnte auch diesem Ende ein neuer Anfang inne – der Anfang eines Rechtsstreits. Goliath wendet sich gegen David und fordert über seinen Rechtsanwalt Schadenersatz in erheblicher Höhe.
Grund der vermeintlichen Ansprüche sind Davids Rechnungen, die er Goliath für seine Tätigkeit ausgestellt hatte. Den Rechnungen fehlten Mindestangaben im Sinne von § 14 Umsatzsteuergesetz. Dies war bei einer Umsatzsteuersonderprüfung bei Goliath aufgefallen. Goliath wird der Vorsteuerabzug nachträglich verwehrt.
Er sieht hierin einen (endgültigen) wirtschaftlichen Nachteil und möchte diesen ersetzt haben und sieht sich bemüßigt, die an David gezahlte Umsatzsteuer als Schadenersatz geltend zu machen.
Hier zeigt sich einmal mehr, über welche Umwege das Finanzamt Kenntnisse erlangt. Diese Umwege sollte niemand unterschätzen!
David war überrascht: waren doch bereits zwei Dutzend Rechnungen anstandslos bezahlt worden. Er wandte sich umgehend an Rechtsanwalt Dominik M. Auer, der das Steuerrechts-Kompetenz-Team der Kanzlei Roth | Rechtsanwälte in Saarbrücken im Jahre 2016 ins Leben gerufen hat.
Dort ist man dem Ansinnen Goliaths mit Erfolg entgegengetreten.
Der angebliche „Schaden“ war noch nicht endgültig eingetreten. Die Umsatzsteuerbescheide, die bei Goliath erlassen wurden, sind in solchen Fällen bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung in der Regel jederzeit änderbar. Hierzu bedarf es lediglich der Einreichung geänderter Rechnungen, welche der Rechnungsaussteller jederzeit nachfertigen oder die vorhandenen Rechnungen ergänzen kann.
Nach einer jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes entstehen in diesen Fällen nicht einmal Zinsen! Erfreulicherweise hat der Europäische Gerichtshof diese Vorgehensweise ausdrücklich bestätigt.
Goliath hätte aber auch aktiv werden müssen. Dies hat er nicht getan und zog es vor, gegen David ins Feld zu ziehen. Er endete wie sein Namensgeber.
Daher rät Rechtsanwalt Auer:
Lassen Sie sich von der Größe des Gegners oder seiner anwaltlichen Vertretung oder der Höhe der vermeintlichen Ansprüche nicht verunsichern:
Forum novit curia – das Gericht kennt das Recht. Im Ernstfall kommt es aber entscheidend auf den Vortrag in der Sache an. Dies kann nur ein in solchen Dingen versierter Rechtsanwalt, der im Idealfall von einem starken Team unterstützt wird.
Dominik M. Auer
Rechtsanwalt