Eduard Z., ein Workaholic, wie er im Buche steht, hat sein Leben lang hart gearbeitet. Er ist daher sehr wohlhabend.
Der Erfolg hat aber auch Schattenseiten:
Seine Eltern haben sich von ihm abgewandt. Außerdem hatte er nie Zeit, eine Familie zu gründen. Die Arbeit stand immer im Vordergrund. Eduard hat keine Kinder.
Da er schon jetzt daran denkt, im Alter etwas kürzer zu treten und einst seinen wohlverdienten Ruhestand nicht alleine genießen will, überlegt er, seine langjährige Lebensgefährtin zu heiraten.
Aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit hat Eduard dazugelernt. Da er seine Lebensgefährtin liebt, möchte er vor der Eheschließung die rechtlichen Auswirkungen eines so bedeutenden Schritts abklären, um mögliche Fallstricke auszuschließen.
Aus diesem Grunde suchte er Herrn Rechtsanwalt Dominik M. Auer in der Kanzlei Roth | Rechtsanwälte zu einer Erstberatung auf, um sich einen Überblick über damit zusammenhängende rechtliche Probleme zu verschaffen. Im Laufe dieser Erstberatung wurde er darauf hingewiesen, dass er seine Lebensgefährtin zwar auch ohne Trauschein als Alleinerbin einsetzen könne, dies aber mit erheblichen Schwierigkeiten einhergehen würde.
Einerseits bleibe es nämlich bei den hohen Pflichtteilsansprüchen seiner „ungeliebten“ Eltern. Ohne deren Mitwirkung ist hieran auch nichts zu ändern. Andererseits würde die Lebensgefährtin in erheblicher Höhe Erbschaftssteuer zahlen müssen. Da Eduard und sie bislang nicht verheiratet sind, beträgt der Freibetrag derzeit lediglich 20.000,00 €. Darüber hinaus wären in Anbetracht seines erheblichen Vermögens von derzeit ca. 6,5 Millionen Euro ca. 3 Millionen an Pflichtteilsansprüchen für seine Eltern und ca. 1 Million an Erbschaftssteuer zu zahlen.
Durch Rechtsanwalt Dominik M. Auer auf diese Probleme hingewiesen, wird Eduard sofort klar, dass seine Lebensgefährtin dann Immobilien – mitunter auch das gemeinsame Zuhause – binnen relativ kurzer Zeit veräußern müsste, um diesen Betrag aufbringen zu können. Am schlimmsten wäre für Eduard zudem, dass wohl auch seine geliebten Oldtimer, mit denen er und seine Lebensgefährtin viele schöne Erlebnisse hatten, schnell zu Geld gemacht werden müssten, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Eduards Vermögen besteht größtenteils aus Immobilien und einer wertvollen Oldtimersammlung.
Dies möchte Eduard nicht – ein weiterer Grund, seine Lebensgefährtin zu heiraten.
Zu Hause berichtete Eduard seiner Lebensgefährtin hiervon. Auch sie war erschrocken, was möglicherweise auf sie zukommen wird.
Die beiden waren in ihrem Entschluss bestärkt und sie heirateten.
Damit waren aber nicht alle Probleme gelöst. Auch die Verwandtschaft der kinderlosen Frau Z. hat sich von ihr abgewandt. Auch hier bestand folglich Handlungsbedarf.
Daher suchten sie Herrn Rechtsanwalt Dominik M. Auer in der Kanzlei Roth | Rechtsanwälte nochmals – nun als Eheleute – auf.
Um im Falle einer Scheidung möglichst wenig Konfliktpotential zu haben, empfahl er Ihnen zunächst, Gütertrennung zu vereinbaren.
Darüber hinaus, so Herr Rechtsanwalt Auer, ist es eine für diesen Fall praktikable Lösung, dass Eduard einen Testamentsvollstrecker einsetzt. Dieser wird nach Eduards Ableben die Aufgabe haben, die Ehefrau mit einem angemessenen Betrag bis an deren Lebensende zu versorgen. Den verbleibenden „Rest“ hat er in eine noch zu gründende gemeinnützige Stiftung zu überführen. So kann sich Eduard sicher sein, dass mit seinem Geld „etwas Gutes“ passiert und seine Ehefrau versorgt ist.
Zudem hat er Gewissheit, dass sowohl seine Eltern, als auch die seiner Ehefrau hier nur das Nötigste vom Nachlass erhalten. Die Pflichtteilsansprüche reduzieren sich nach der Hochzeit deutlich.
Als Testamentsvollstrecker sollte nur eine mit dieser Materie vertraute und vertrauenswürdige Person eingesetzt werden. Zu berücksichtigen ist auch das Alter eines Testamentsvollstreckers bei seiner Einsetzung. Er sollte den Erblasser deutlich überleben können. Eduard entschied sich für Herrn Rechtsanwalt Auer.
Eduard legte außerdem fest, dass die Versorgung seiner Ehefrau nur so lange aus seinem Nachlass bestritten werden soll, bis diese nach seinem Tod wieder heiraten sollte. So ist ausgeschlossen, dass Teile seines Vermögens in die Hände Dritter geraten könnten.
Die Stiftung soll absoluten Vorrang genießen. Diesen Wunsch teilt auch Frau Z.
Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer hat sodann in Zusammenarbeit mit weiteren Experten aus dem Erbrechts-Kompetenzteam der Rechtsanwaltskanzlei Roth I Rechtsanwälte einen Ehe- und Erbvertrag erarbeitet, der den Wünschen der Eheleute voll gerecht wird.
Herr Rechtsanwalt Auer rät daher, sich frühzeitig um eine Regelung des Nachlasses zu kümmern. Auch für Paare ohne Kinder, ob nun verschieden- oder zunehmend auch gleichgeschlechtlich, sind maßgeschneiderte Lösungen möglich, aber auch erforderlich.
Diese können sehr komplex werden; sowohl in erbrechtlicher, als auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Von daher bedarf es eines Beraters, der mit beiden Materien vertraut ist. So kann im Idealfall auch eine Steueroptimierung erreicht werden.
Nur so kann eine Regelung gefunden werden, die allen Beteiligten gerecht wird.
Dominik M. Auer
Rechtsanwalt