Fachanwalt für Arbeitsrecht Marwin H. Roth verfügt über langjährige Erfahrung bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Betriebsrats. Er berät Unternehmen, in denen Arbeitnehmer beabsichtigen, einen Betriebsrat zu installieren ebenso, wie Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gründen wollen.
Die vielfältigen Rechtsfragen, die bei der Einrichtung eines Betriebsrates aus der Interessensituation der Arbeitnehmer ebenso wie der Arbeitgeber gegeben sind, erfordern eine juristische Beratung und Begleitung bei Betriebsratswahlen, da die einschlägigen Vorschriften teils schwierig zu verstehen sind. Die Arbeitgeberseite ist in der Regel verpflichtet, die Kosten eines fachlich qualifizierten Anwalts zu tragen, die durch die Beratung von Arbeitnehmern bei der Einrichtung eines Betriebsrats entstehen.