Marwin H. Roth

Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht / zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Marwin H. Roth ist seit dem Jahr 1984 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er verfügt über eine mehr als 30 jährige Berufserfahrung im Erb- und Arbeitsrecht.

RA Marwin H. Roth ist seit über 30 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf diesem Gebiet bundesweit tätig. Er wickelte seither mehr als 9.000 Fälle arbeitsrechtlicher Art ab. Sein Ruf gilt über die Landesgrenzen des Saarlandes hinaus. Er betreut etliche Mandanten, die trotz der Entfernung zum Kanzleisitz auf seine Erfahrung vertrauen.

Weiterhin ist Marwin H. Roth seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Erbrecht. Er berät und vertritt Mandanten bundesweit in erbrechtlichen Fragen. Der erfahrene Erbrechtsspezialist Marwin H. Roth vertritt  die Interessen seiner Klienten in Erbrechtsstreitigkeiten sowohl außergerichtlich wie gerichtlich bundesweit.

Er berät in Testamentssachen, bei der Abfassung, Gestaltung und Formulierung. Der Erbrechtsanwalt Marwin H. Roth wickelt Erbschaften ab, hilft Erben bei der Abwicklung, dies in streitigen Fällen, wie aber auch bei streitfreien Nachlässen.

Einen breiten Raum nehmen auch die Sicherung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ein

Er nimmt regelmäßig an den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) für Fachanwälte teil, um sich im Arbeitsrecht und Erbrecht weiterzubilden. Seit Jahren hält RA Roth Vorträge in erbrechtlichen Fragen.

Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth ist zudem zertifizierter Testamentsvollstrecker (A.G.T.). Er führt Abwicklungsvollstreckungen und Dauervollstreckungen durch und setzt dort seine langjährige breite Erfahrung ein.

Die Kanzlei verfügt über eine hohe Erbrechtskompetenz. Darin wirken Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth und der Steueroberinspekteur a.D. Friedhelm Gräßer in erbschaftssteuerlichen Fragen zur Gesamtlösung aller denkbaren Erbschaftsfragen und Erbschaftssteuerfragen zusammen.

RA Roth ist sowohl beratend wie auch forensisch (bei Gericht) tätig. Er kann bei allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bundesweit und dem Bundesarbeitsgericht tätig werden.

Sprachkenntnisse: Französisch Wort und Schrift und Englisch


Rechtsanwalt Marwin Roth
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht (zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT))
(0681) 58 20 20
info*roth-koll.de

Call Now Button