Vor den deutschen Gerichten fallen Gerichtskosten in unterschiedlicher Höhe an. Auch hier ist die Höhe der Gerichtsgebühr abhängig vom Streitwert. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die erforderlichen Gerichtskosten. In Zivilverfahren muß bei Klageerhebung vom Kläger der vollständige Gerichtskostensatz 1. Instanz mit der Klageerhebung eingezahlt werden, damit die Sache vom Gericht auch bearbeitet wird. Erhält ein Kläger Prozeßkostenhilfe, entfällt die Einzahlungspflicht der Gerichtskosten für ihn.
Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, so werden die Gerichtskosten auf ein Drittel reduziert.
Ein Arbeitsgerichtsverfahren bleibt gerichtskostenfrei, wenn ein Vergleich geschlossen wird.
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