Die Kanzlei kann auf eine mehr als 60-jährige Tradition zurückblicken. Begründer der Kanzlei, Justizrat Günther Roth, begann 1957 als Anwalt in Saarbrücken. 1993 schied er aus der Sozietät Roth & Partner aus Altersgründen aus.
Die Kanzlei ist heute ausschließlich auf Erbrecht und Arbeitsrecht spezialisiert.
Der Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, Marwin H. Roth , hat sich über die Region hinaus einen Namen gemacht.
Die Kanzlei wird sowohl im Rahmen von Einzelaufträgen wie auch Dauerberatungsverträgen oder Projekt bezogenen Aufträgen tätig.
Wir beschäftigen stets juristische Mitarbeiter, die für die Anwälte Recherchen anstellen und vorbereiten, sowie nur fachlich qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter in der Büroorganisation.
Unsere nationalen und internationalen Kooperationen ermöglichen es uns, in Zeiten zunehmender Globalisierung weltweit für unsere Mandanten tätig zu sein. Wir sind Mitglied der Euro-Advo e.V. Anwaltsverbundsorganisation.
Wir korrespondieren in Deutsch, Französisch und Englisch.
Die Kanzlei ist ausgestattet mit modernster Technik. Wir arbeiten bei vernetzter EDV-Technik mit RA-Micro unter Windows 10 und Word 365/2013 und bieten über E-Mail hergestellten Datenaustausch an. Wir können zu den meisten Programmen Schnittstellen herstellen. Daneben wenden wir bereits seit 2007 die papierarme Büroorganisation an, d.h. alle Dokumente werden zur Sicherheit auch gescannt.
Unsere Lage in Saarbrücken
Unsere Büroräume befinden sich in verkehrsgünstiger Lage in Saarbrücken, zudem in exklusiver ruhiger Umgebung „Am Staden“, nur wenige Meter von der Stadtautobahnabfahrt Bismarckbrücke. Auch mit der Saarbahn ist die Kanzlei gut zu erreichen, dh 5 min Fussweg von der Haltestelle Hellwigstrasse. Mit dem PkW kann im Hof oder vor dem Anwesen geparkt werden. Zu dem Saarländischen Arbeitsgericht, Amtsgericht Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken und Saarländischen Oberlandesgericht sind es nur wenige Meter zu Fuß. Die Kanzlei kann auch mit dem Rollstuhl erreicht werden.
Organisatorisches
Telefon (0681/582020)
Am Telefon werden Sie von Frau Loose freundlich empfangen.
Zwangsvollstreckung/Kostenangelegenheiten
Bei Fragen zur Zwangsvollstreckung und Kostenangelegenheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Buchhaltungsfragen
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Verbuchungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Haftung/Versicherung
Unsere Kanzlei ist für jeden einzelnen Schadensfall mit mindestens 1 Million € versichert. In einzelnen Fällen können höhere Versicherungssummen vereinbart werden.