Die Fachanwaltskanzlei Roth kann auf eine mehr als 60-jährige Tradition zurückblicken. Der Begründer der Kanzlei Justizrat Günther Roth schied nach 35 Jahren Anwaltstätigkeit 1993 aus der Sozietät Roth & Partner aus Altersgründen aus.
Die Kanzlei ist seit Jahren hoch spezialisiert auf Erbrecht und Arbeitsrecht sowie Erbschaftsteuerrecht. Andere Fachgebiete bearbeiten wir nicht.
Deshalb werden ausschließlich erbrechtliche Problemfelder bearbeitet sowie im Arbeitsrecht Kündigung, Abmahnung, Verträge.
Marwin H. Roth ist seit Jahrzehnten Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht. Er hat sich weit über die südwestdeutsche Region hinaus einen Namen gemacht. Er hält in Erbrecht regelmäßig Vorträge, auch Fachvorträge vor Anwälten.
Aus vielen bearbeiteten Fällen verfügt der Erbrechtsspezialist Marwin H. Roth über sehr große Erfahrung in erbrechtlichen Fragen, wie auch über hohe Lebenserfahrung.
Erfahrung ist häufig der Schlüssel zum Erfolg.
In der Fachanwaltskanzlei Roth wird sehr individuell mit den Mandanten und für die Mandanten gearbeitet.
Leistungen im Erbrecht sind:
Beratung und Hilfestellung bei Testamenten und Eheverträgen, Beratung und Vertretung in Erbfällen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsabwehr und Pflichtteilsdurchsetzung. Erarbeitung von Erbkonzepten unter Berücksichtigung von steuerlichen und familienspezifischen Bedürfnissen.
Jede testamentarische Regelung bedarf einer genauen Einzelanalyse der Bedürfnisse des Mandanten und der Familie bzw. vorgesehenen Erben.
Es sind meistens vertrauliche zeitintensive Beratungsgespräche, die in nahezu allen Fällen zu optimalen Lösungen für den Erblasser führen. Hierbei sind erbschaftsteuerliche Fragen ebenso zu berücksichtigen, wie auch familiäre Besonderheiten.
Als Fachanwalt für Erbrecht wickelt er Erbengemeinschaften ab, auch – wenn von Klienten gewünscht – kümmern wir uns um die notwendige Verwertung, wir führen die erforderlichen Verhandlungen bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Wir vertreten Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden, vertreten aber auch enterbte Pflichtteilsberechtigte gegen Erben, damit diese ihre Pflichtteilsrechte realisieren können.
Marwin H. Roth ist seit mehr als 25 Jahren in etlichen Nachlassfällen auch zum Testamentsvollstrecker bestimmt worden und ist als Testamentsvollstrecker zertifiziert nach AGT.
Die mehr als 30-jährige Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und 20-jährige Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Fachanwalt für Erbrecht belegt die Berufserfahrung in beiden Fachgebieten.
Wir korrespondieren in Deutsch, Französisch und Englisch.
Die Kanzlei ist ausgestattet mit modernster Technik. Wir arbeiten bei vernetzter EDV-Technik mit RA-Micro und über E-Mail hergestellten Datenaustausch an. Wir können zu den meisten Programmen Schnittstellen herstellen. Daneben wenden wir bereits seit 2007 die papierarme Büroorganisation an, d.h. alle Dokumente werden zur Sicherheit auch gescannt.
Unsere Lage in Saarbrücken
Unsere Büroräume befinden sich in verkehrsgünstiger Lage in Saarbrücken, zudem in exklusiver ruhiger Umgebung „Am Staden“, nur wenige Meter von der Stadtautobahnabfahrt Bismarckbrücke. Auch mit der Saarbahn ist die Kanzlei gut zu erreichen, dh 5 min Fussweg von der Haltestelle Hellwigstrasse. Mit dem PkW kann im Hof oder vor dem Anwesen geparkt werden. Zu dem Saarländischen Arbeitsgericht, Amtsgericht Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken und Saarländischen Oberlandesgericht sind es nur wenige Meter zu Fuß. Die Kanzlei kann auch mit dem Rollstuhl erreicht werden.
Organisatorisches
Telefon (0681/582020)
Am Telefon werden Sie von Frau Loose freundlich empfangen.
Zwangsvollstreckung/Kostenangelegenheiten
Bei Fragen zur Zwangsvollstreckung und Kostenangelegenheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Buchhaltungsfragen
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Verbuchungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Haftung/Versicherung
Unsere Kanzlei ist für jeden einzelnen Schadensfall mit mindestens 1 Million € versichert. In einzelnen Fällen können höhere Versicherungssummen vereinbart werden.