Kompetenz durch Erfahrung
- Rechtsanwalt Marwin H. Roth – Fachanwalt für Erbrecht
mit über 35 Jahren Berufserfahrung im Erbrecht.
Der Erbrechtsexperte der Kanzlei Roth | Fachanwalt Kanzlei Marwin H. Roth hilft:
- bei Testamentsgestaltung und Erbverträgen
- im Erbfall bei allen Regelungen im Zusammenhang mit dem Erbfall
- Erbauseinandersetzungen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Für den Bereich Erbschaftsteuer Planung vor und Bearbeitung nach dem Erbfall
stehen Ihnen neben den Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth
- Herr STOIaD Finanzwirt FS Friedhelm Gräßer, ehemaliger Finanzbeamter und Betriebsprüfer mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Praxis
zur Verfügung.
Es ist bekannt, daß in den Jahren bis 2030 erhebliche Vermögen und Vermögenswerte von der älteren Generation auf Kinder und Erben zu übertragen sind. Niemand hält das zeitliche Rad auf, das uns den Tod bringt. Folglich ist es von besonders großer Bedeutung, möglichst genau zu Lebzeiten die eigenen Dinge testamentarisch zu regeln, um für die nachfolgende Generation teils unvermeidliche Differenzen und Streitereien, in vielen Fällen leider auch Prozesse zu vermeiden.
Ganze Familienverbände brechen häufig auseinander, wenn erbrechtlich nichts, oder zu ungenau geregelt wird. Dies zeigt die Erfahrung.
Hierbei helfen wir, das Erbrechtsteam unter Leitung des Fachanwalts für Erbrecht Marwin H. Roth, Saarbrücken frühzeitig mit, Lösungen zu finden. Bereits bei den Vorüberlegungen ist es meist ratsam, den Erbrechtsspezialisten aufzusuchen.
Wir planen das Erbrecht in Ihre Familie mit Ihnen, wir machen im Erbfall Ihre Ansprüche geltend, wir wehren Ansprüche Dritter für Sie ab. Unsere Aufgabe sehen wir darin, für unsere Mandanten rund um fas Erbrecht oder den Erbfall alles zu erledigen. Sie erteilen Vollmacht und geben uns die Unterlagen. Wir regeln alles für Sie. Auch die Erbschaftssteuerfragen. Termine werden schnell vergeben.
Oft sollten auch aus steuerlichen Gründen – zu Lebzeiten bereits – wichtige Verfügungen getroffen werden.
Lesen Sie unsere
Erbrechtsinfos:
Besuchen Sie unsere Infoseite: http://www.erbrecht-saarland.de
Testament
Die Beratung bei Testamentserstellung ist von erheblicher Bedeutung.
Der Facherbrechtsanwalt berät im Vorhinein mit großer Gründlichkeit und Tiefe, um die optimale Testamentsgestaltung zu erzielen, weil er langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Erbrecht hat.
- Erstberatung bereits für 226,10 € brutto.
- detaillierte, umfassende Beratung und Testamentserstellung ab 680,00 € netto je Testament.
Kommt man zu einer Lösung, so kann entweder ein handschriftliches Testament gemeinsam mit dem Anwalt erstellt werden oder wird auf der Basis der gefundenen Regelung eine notarielle Beurkundung die konsequente Folge sein. Nur dort, wo der Erblasser klare eindeutige und unmißverständliche Regelungen trifft, sind spätere Differenzen und Streitereien unter den Kindern und Angehörigen ausgeschlossen. Die Erbrechtsberatung oder Hilfestellung bei der Abfassung von Testamenten ist meistens keine sehr kostenintensive Angelegenheit.
Der Erbfall
Ist es zum Tode eines nahen Angehörigen gekommen, stellen sich häufig schnell sehr konkrete Fragen, bei deren Beantwortung der Erbrechtsspezialist in Saarbrücken Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth sofort helfen kann.
Will man die Erbschaft annehmen, sind gar eventuell Schulden da? Wer erbt was? Wer hat welche Rechte und Pflichten? Auch nach dem Erbfall sind folglich viele Konfliktmöglichkeiten gegeben, die man durch frühzeitige anwaltliche Hilfe eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts bereits außergerichtlich lösen kann. Was muss der Erbe sofern erledigen?
Pflichtteil
Sehr häufig werden Immobilien auf einzelne Kinder übertragen und fragen die anderen nach dem Erbfall, ob dies rechtmäßig war. Wann ist ein Erbe benachteiligt, wie hoch ist der Pflichtteil, welche Ansprüche hat der Pflichtteilsberechtigte?
Erbrecht ist im besonderen Maße kompliziert und für nicht hierauf spezialisierte Juristen und Laien kaum zu überblicken. Wenige Rechtsmaterien bedürfen so profunder Erfahrungen und Kenntnisse wie das Gebiet des Erbrechts. Deshalb sollte man einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.
Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth hat sich in langjähriger Praxis in vielen Fällen der Beratung, Prozeßvertretung aber auch außergerichtlichen Konfliktbereinigung in Erbfällen betätigt. Er hat sich zum Fachanwalt für Erbrecht qualifiziert. Bei Erbangelegenheiten gehört ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen einerseits, wie aber auch konsequenter Einsatz in der Sache zu den Voraussetzungen erfolgreichen Tätigwerdens. Wenn es vermeidbar ist, wird der Erbrechtsspezialist Prozesse vermeiden helfen. Soweit die Durchführung eines gerichtlichen Prozesses erforderlich ist, gehört Erfahrung in Prozessführung und Prozesstaktik zu den wichtigen Qualitätsmerkmalen des Prozessvertreters. Diese Erfahrung bieten Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth der Kanzlei Roth | Rechtsanwälte.
Testamentsvollstreckung
Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Neben seiner langjährigen Erfahrung aus einer großen Anzahl von Testamentsvollstreckungen hat er sich durch Kurse und Prüfungen zum zertifizierten Testamentsvollstrecker fortgebildet.
Fachanwalt für Erbrecht Marwin Roth hält zu erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Themen regelmäßig Vorträge.
Die Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde und die Mitgliedschaft bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), die ständig Fortbildungsveranstaltungen und Seminare für auf Erbrechts spezialisierte Anwälte anbieten, garantieren zudem einen hohen Informations- und Sachwissensstand des Fachanwalts für Erbrecht Marwin H. Roth.
Besuchen Sie auch unsere Infoseite: http://www.testamentsvollstrecker-saarland.de