Zulassungen
Der Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Roth ist bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zugelassen.
Postulationsfähigkeit
Alle Anwälte sind seit dem 1. Juni 2007 berechtigt, vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten aufzutreten. Auch vor Amtsgerichten und Arbeitsgerichten, vor welchen grundsätzlich kein Anwaltszwang herrscht, können Anwälte die Interessen Ihrer Mandanten vertreten. Wir sind daher in der Lage Sie vor allen Amts-, Arbeits-, Land- und Oberlandesgerichten anwaltlich zu vertreten.
Darüber hinaus kann die Kanzlei Roth Ihre Interessen auch vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht vertreten.