Die Kanzlei Roth | Fachanwaltskanzlei legt größten Wert darauf, im Umgang mit Mandantengeldern in besonderer Weise transparent, schnell und absolut korrekt vorzugehen.
Grundsätzlich gilt bei uns das Vier-Augen-Prinzip in der Fremdgeldüberwachung. Einzelne Anwälte bzw. Mitarbeiter der Kanzlei haben keinen isolierten Zugriff auf Mandantengelder. Wir sind stets bemüht, am Geldeingangstag die Mandantengelder direkt an die Klienten weiterzuleiten, sofern die von uns erbetenen Kontendaten angegeben worden sind. Die Auszahlung erfolgt dann ausnahmelos sofort.
Alle Mandantengelder werden auf zwei verschiedenen Mandantengeld(fremdgeld)konten (Anderkonten) verwaltet, die getrennt sind von Bürokonten.
Verwalten wir Mandantenvermögen längerfristig (z.B. Erbabwicklungen) wird hierfür ein gesondertes auf den Namen des Mandanten/Erbfalls angelegtes Erb-Anderkonto angelegt. Dies gilt dann für jedes einzelne entsprechende Mandat. Über die dortigen Kontobewegungen hat der Mandant jederzeit die Möglichkeit sich Auskunft einzuholen. Auch hier gilt das Vier-Augen-Prinzip.
Damit stellen wir für unsere Mandanten durchgehend sicher, dass sie der korrekten Behandlung ihrer finanziellen Interessen durch uns vertrauen können. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob wir Unfallschadensregulierungen vornehmen, sonstige Schadensregulierungen oder Abfindungen vereinnahmen bzw. in Erbangelegenheiten die Abwicklungsbeträge vereinnahmen und an die Berechtigten verteilen.
Mehr als 35 Jahre finanzielle Zuverlässigkeit der Kanzlei rechtfertigen das Vertrauen in ein gewachsenes System.