Die Kanzlei Roth | Rechtsanwälte hat sich im Hinblick auf die zahlreiche Erbrechtsfälle, die bei uns bearbeitet werden, sei es nach Todesfällen, in Erbauseinandersetzungen, sei es aber auch bei der Planung der steuerlich günstigsten Möglichkeit, den Nachlass zu regeln (Unternehmensnachfolge, Beteiligungsnachfolge, Vermögensverteilung zu Lebzeiten oder aus Anlass des Ablebens vor Anfertigung von Testamenten oder Erbverträgen) darauf spezialisiert, hier kompetente Beratung durch geschulte und erfahrene Steuerfachleute anzubieten.
Das Kanzleisteuerteam Roth | Rechtsanwälte besteht aus:
- Rechtsanwalt Marwin H. Roth, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
- Herr STOIaD Finanzwirt FS Friedhelm Gräßer, ehemaliger Finanzbeamter und Betriebsprüfer mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Praxis
Das Kanzleierbsteuerteam beschäftigt sich auch mit der Regulierung von Schwarzgeldkonten im In- und Ausland, Erbschaftssteuererklärungen, Überprüfungen von Einkommenssteuererklärungen und Steuerbescheiden im Erbfall, Steueroptimierungsplanungen bei Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragungsüberlegungen in die nächste Generation.
Wir arbeiten Hand in Hand, vertraulich, diskret und zuverlässig, bieten auch Selbstanzeigen oder Nachdeklarationen an, wenn Steuertatbestände es erfordern.
Kontakt: 0681 58 2020